ASR A2.2 Brandschutzdokumentation in der Praxis
ASR A2.2 Brandschutz: Brandschutzordnung, Feuerlöscher-Wartung, Flucht- und Rettungspläne, Brandschutzunterweisung — was und wie dokumentiert wird.
Rechtsgrundlage
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 konkretisiert § 4 ArbStättV (Schutz vor Brandgefährdungen). Sie verlangt eine systematische, dokumentierte Brandschutz-Organisation in der Arbeitsstätte.
Pflicht-Bausteine
1. Brandschutzordnung
Nach DIN 14096 in drei Teilen: A (Aushang), B (Beschäftigte), C (Brandschutzbeauftragte). Mindestens Teil A ist Pflicht.
2. Flucht- und Rettungsplan
Nach DIN ISO 23601, Aushang an gut sichtbaren Stellen, Aktualisierung bei baulichen Änderungen.
3. Feuerlöscher
Bereitstellung nach ASR A2.2, Prüfung alle 2 Jahre (DIN 14406-4).
4. Brandschutzunterweisung
Jährliche Unterweisung aller Beschäftigten (§ 12 ArbSchG), Dokumentations-Pflicht.
5. Brandschutzhelfer
5 % der Belegschaft, geschult (siehe separater Artikel).
Was zu dokumentieren ist
- Brandschutzordnung mit Versionsstand
- Feuerlöscher-Inventar mit Prüfplakette / Prüfprotokoll
- Flucht- und Rettungspläne mit Erstellungsdatum
- Brandschutzunterweisungs-Listen (Datum, Teilnehmer, Inhalte, Unterschrift)
- Bestellungsschreiben für Brandschutzhelfer
- Brandschutz-Begehungen (intern + ggf. durch Brandschutzbeauftragten)
Aufbewahrungsfrist
Brandschutz-Dokumente sind als arbeitsschutzrechtliche Nachweise einzustufen. Aufbewahrung: mindestens bis zur nächsten Aktualisierung plus eine Periode, in der Praxis empfohlen 10 Jahre.
Praxis-Checkliste
- ☐ Brandschutzordnung A vorhanden und ausgehängt
- ☐ Flucht- und Rettungspläne aktuell
- ☐ Feuerlöscher-Bestand mit Prüfungs-Turnus in Pflichtkette
- ☐ Brandschutzunterweisung jährlich dokumentiert
- ☐ Brandschutzhelfer benannt und geschult
- ☐ Begehungen mit Mängelliste
Diese Pflicht als Beweiskette strukturieren
PflichtPilot dokumentiert Brandschutz als chronologische Beweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann.
Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Jede Iteration trägt ihren Beleg, jede Lücke bleibt sichtbar, der Export liefert die vollständige Kette strukturiert.