DGUV V3 Prüfung: Nachweispflicht erklärt

DGUV V3 Elektroprüfung: wer prüft, welche Intervalle gelten, was im Prüfprotokoll stehen muss, wie lange aufbewahren.

Rechtsgrundlage

Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist als Unfallverhütungsvorschrift für alle Unternehmen mit Beschäftigten verbindlich.

Prüfumfang und Intervalle

Geprüft werden:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen — 4 Jahre (auf Baustellen 1 Jahr)
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel — Richtwert 6 Monate, in Büroumgebung bis 24 Monate (DGUV-Information 203-070)

Maßgeblich ist nicht der Kalender, sondern die Gefährdungsbeurteilung: Einsatzort und Beanspruchung bestimmen das Intervall.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

  • Geräte-/Anlagenkennung (eindeutige Nummer oder Standort)
  • Prüfdatum, Prüfer (Name, Qualifikation — Elektrofachkraft EFK oder EuP)
  • Verwendete Prüfmittel mit Kalibrierungsstand
  • Messwerte (Schutzleiter-Widerstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührstrom)
  • Ergebnis: bestanden / mit Mangel / nicht bestanden
  • Nächster Prüftermin

Aufbewahrungsfrist

Mindestens bis zur nächsten Prüfung (DGUV V3 § 5). Praxisempfehlung: Aufbewahrung über die gesamte Lebensdauer des Betriebsmittels.

Praxis-Checkliste

  • ☐ Inventarliste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
  • ☐ Intervalle aus Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
  • ☐ Prüfprotokolle als PDF in Pflichtkette abgelegt
  • ☐ Prüfplakette am Gerät mit übereinstimmender ID
  • ☐ Bei nicht bestanden: Reparatur-Beleg in der Iteration

Diese Pflicht als Beweiskette strukturieren

PflichtPilot dokumentiert Elektro-Prüfung als chronologische Beweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann.

Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Jede Iteration trägt ihren Beleg, jede Lücke bleibt sichtbar, der Export liefert die vollständige Kette strukturiert.

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