DGUV V3 Prüfung: Nachweispflicht erklärt
DGUV V3 (früher BGV A3): Prüfintervalle pro Gerätetyp, EFK vs EuP, Pflichtangaben im Prüfprotokoll, Aufbewahrungsfrist und Haftung im Mangelfall.
In diesem Artikel
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist als Unfallverhütungsvorschrift für alle Unternehmen mit Beschäftigten verbindlich. Trägerin der Vorschrift sind die gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen).
DGUV V3 vs. BGV A3 — gleiche Vorschrift?
Ja. Die BGV A3 wurde 2014 in DGUV Vorschrift 3 umbenannt — gleicher Geltungsbereich, gleiche Pflichten. Wer in alten Unterlagen „BGV A3" liest, kann das inhaltlich 1:1 als DGUV V3 verstehen. Eine inhaltliche Neufassung gab es mit der Umbenennung nicht; spätere Konkretisierungen kamen über DGUV-Informationen (z. B. DGUV-Information 203-070).
Prüfumfang und Intervalle
Geprüft werden ortsfeste elektrische Anlagen, ortsveränderliche Betriebsmittel sowie nicht ortsfeste Anlagen. Die folgenden Richtwerte gelten — maßgeblich für das tatsächliche Intervall ist immer die Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV:
| Gerätetyp / Einsatz | Richtwert-Intervall | Quelle |
|---|---|---|
| Ortsfeste elektrische Anlagen (Büro, Werkstatt) | 4 Jahre | DGUV V3 Tabelle 1B |
| Ortsfeste Anlagen auf Baustellen | 1 Jahr | DGUV V3 Tabelle 1B |
| Schutzmaßnahmen mit FI-Schalter (stationär) | 6 Monate | DGUV V3 Tabelle 1B |
| FI-Schalter Sichtprüfung (nicht-stationäre Anlagen) | arbeitstäglich | DGUV V3 Tabelle 1B |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel — Büro | bis 24 Monate | DGUV-Information 203-070 |
| Ortsveränderliche Betriebsmittel — Werkstatt/Bau | Richtwert 6 Monate | DGUV-Information 203-070 |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | Richtwert 6 Monate | DGUV-Information 203-070 |
Wird in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und begründet, dass die Fehlerquote unter 2 Prozent liegt, kann das Intervall verlängert werden. Ohne dokumentierte Begründung gilt der Richtwert.
EFK oder EuP — Wer darf DGUV V3 prüfen?
DGUV V3-Prüfungen darf nur eine Elektrofachkraft (EFK) durchführen — definiert in DIN VDE 1000-10. Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) darf einzelne Mess- und Prüfschritte unter Anleitung und Aufsicht einer EFK durchführen, aber das Ergebnis muss eine EFK verantworten und unterschreiben.
- EFK: abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung (Geselle, Meister, Techniker, Ingenieur) oder gleichwertig nachgewiesene Qualifikation. Beurteilt eigenverantwortlich.
- EuP: in Teilaufgaben eingewiesen, kennt mögliche Gefahren, arbeitet unter Anleitung.
- Externer Dienstleister: oft sinnvoll, wenn keine eigene EFK im Betrieb — Prüfprotokoll bleibt trotzdem Betreiber-Nachweis und gehört in die eigene Pflichtkette.
DGUV V3 vs. BetrSichV — wo ist der Unterschied?
Beide regeln Prüfungen elektrischer Arbeitsmittel — überlappen aber:
- BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung): staatliches Recht, gilt für alle Arbeitsmittel (nicht nur elektrische). Verlangt die Gefährdungsbeurteilung und legt das Intervall daraus ab. Verstöße sind bußgeldbewehrt.
- DGUV V3: Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften, speziell für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Liefert die konkreten Prüfanforderungen und Richtwerte, die in der BetrSichV-Gefährdungsbeurteilung referenziert werden.
Praktisch gilt: Die Gefährdungsbeurteilung läuft nach BetrSichV, die elektrotechnische Prüfung selbst nach DGUV V3 und den zugehörigen DIN-VDE-Normen (DIN VDE 0100, 0105, 0701/0702).
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
- Geräte-/Anlagenkennung (eindeutige Nummer oder Standort)
- Prüfdatum, Prüfer (Name, Qualifikation — Elektrofachkraft EFK oder EuP)
- Verwendete Prüfmittel mit Kalibrierungsstand
- Messwerte (Schutzleiter-Widerstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührstrom)
- Ergebnis: bestanden / mit Mangel / nicht bestanden
- Nächster Prüftermin
Aufbewahrungsfrist
Mindestens bis zur nächsten Prüfung (DGUV V3 § 5). Praxisempfehlung: Aufbewahrung über die gesamte Lebensdauer des Betriebsmittels — und im Schadensfall plus mindestens 10 Jahre danach, damit der Nachweis bei späteren Folgeschäden noch vorliegt. Die Prüfprotokolle müssen für die Berufsgenossenschaft, eine Arbeitsschutzbehörde oder im Haftungsfall jederzeit vorlegbar sein.
Haftung bei fehlendem Nachweis
Fehlt nach einem Schadensfall der DGUV-V3-Nachweis, kann das mehrere Folgen haben:
- Betriebshaftpflicht / Sachversicherung: Versicherer können bei Pflichtverletzungen Leistungen kürzen oder verweigern (Obliegenheitsverletzung).
- Strafrechtlich / OWiG: Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften ist nach § 209 SGB VII bußgeldbewehrt; bei Personenschaden kommen ggf. fahrlässige Körperverletzung oder Tötung in Betracht.
- Zivilrechtlich: Betreiberhaftung verschiebt die Beweislast — wer nicht belegen kann, dass geprüft wurde, gilt im Zivilverfahren regelmäßig als nicht-prüfend.
- Berufsgenossenschaft: Bei Arbeitsunfall mit Mitverschulden des Betreibers Regressforderung gegen Geschäftsführer / Vorstand möglich.
Das ist kein Rechtsrat, sondern die regelmäßig zitierten Konsequenzen aus DGUV-Schriften, BG-Bauleitfäden und Urteilen zu Betreiberhaftung. Konkrete Fälle bitte mit Anwalt und Versicherer prüfen.
Praxis-Checkliste
- ☐ Inventarliste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
- ☐ Intervalle aus Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
- ☐ Prüfprotokolle als PDF in Pflichtkette abgelegt
- ☐ Prüfplakette am Gerät mit übereinstimmender ID
- ☐ Bei nicht bestanden: Reparatur-Beleg in der Iteration
Diese Pflicht als Nachweiskette strukturieren
PflichtPilot dokumentiert Elektro-Prüfung als chronologische Nachweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann. Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Mehr dazu auf Wie PflichtPilot funktioniert.