DGUV V3 Prüfung: Nachweispflicht erklärt
DGUV V3 Elektroprüfung: wer prüft, welche Intervalle gelten, was im Prüfprotokoll stehen muss, wie lange aufbewahren.
Rechtsgrundlage
Die DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3, früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Sie ist als Unfallverhütungsvorschrift für alle Unternehmen mit Beschäftigten verbindlich.
Prüfumfang und Intervalle
Geprüft werden:
- Ortsfeste elektrische Anlagen — 4 Jahre (auf Baustellen 1 Jahr)
- Ortsveränderliche Betriebsmittel — Richtwert 6 Monate, in Büroumgebung bis 24 Monate (DGUV-Information 203-070)
Maßgeblich ist nicht der Kalender, sondern die Gefährdungsbeurteilung: Einsatzort und Beanspruchung bestimmen das Intervall.
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
- Geräte-/Anlagenkennung (eindeutige Nummer oder Standort)
- Prüfdatum, Prüfer (Name, Qualifikation — Elektrofachkraft EFK oder EuP)
- Verwendete Prüfmittel mit Kalibrierungsstand
- Messwerte (Schutzleiter-Widerstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührstrom)
- Ergebnis: bestanden / mit Mangel / nicht bestanden
- Nächster Prüftermin
Aufbewahrungsfrist
Mindestens bis zur nächsten Prüfung (DGUV V3 § 5). Praxisempfehlung: Aufbewahrung über die gesamte Lebensdauer des Betriebsmittels.
Praxis-Checkliste
- ☐ Inventarliste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
- ☐ Intervalle aus Gefährdungsbeurteilung abgeleitet
- ☐ Prüfprotokolle als PDF in Pflichtkette abgelegt
- ☐ Prüfplakette am Gerät mit übereinstimmender ID
- ☐ Bei nicht bestanden: Reparatur-Beleg in der Iteration
Diese Pflicht als Beweiskette strukturieren
PflichtPilot dokumentiert Elektro-Prüfung als chronologische Beweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann.
Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Jede Iteration trägt ihren Beleg, jede Lücke bleibt sichtbar, der Export liefert die vollständige Kette strukturiert.