Prüfprotokoll Aufzug: Aufbewahrungsfrist und Form
Aufzugs-Prüfprotokoll: wer prüft, was hineingehört, wie lange aufbewahren — Anforderungen aus BetrSichV § 18 und TRBS 1201 Teil 4 in der Praxis.
Rechtsgrundlage
Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 ProdSG i. V. m. § 18 BetrSichV. Wiederkehrende Prüfungen erfolgen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und sind dokumentationspflichtig durch den Betreiber. Inhaltsanforderungen ergeben sich aus TRBS 1201 Teil 4.
Inhalte des Prüfprotokolls
- Anlagenkennung: Standort, Hersteller, Baujahr, ZÜS-Nummer
- Prüfart: Hauptprüfung, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfung
- Prüfdatum und nächster Prüftermin
- Prüfumfang mit Bezug auf die anzuwendenden Vorschriften
- Mängelliste mit Klassifizierung (geringfügig / erheblich / gefährlich) und Behebungsfrist
- Prüfergebnis — Freigabe, Auflagen, Stilllegung
- Name und Unterschrift des zugelassenen Sachverständigen
Aufbewahrungsfrist
Aufzugs-Prüfprotokolle sind bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, mindestens jedoch zur nächsten Hauptprüfung am Aufstellort vorzuhalten (BetrSichV § 19 Abs. 1). Praxisnah heißt das: Aufbewahrung über die gesamte Nutzungszeit der Anlage.
Form — Papier oder digital?
Die BetrSichV verlangt keine Papierform. Wichtig ist die Manipulationsresistenz: das Protokoll muss unveränderbar archiviert und jederzeit vorlegbar sein. Digitale Ablage ist zulässig, sofern Original-Datei (PDF) und Metadaten (Zeitstempel, Quelle) eindeutig zuordenbar bleiben.
Praxis-Checkliste
- ☐ Originalprotokoll der ZÜS als PDF abgelegt
- ☐ Anlagenkennung im Dateinamen oder Metadaten
- ☐ Mängel + Behebung dokumentiert
- ☐ Nächster Termin in der Pflichtkette hinterlegt
- ☐ Archiv-Status sichtbar: erledigt mit Nachweis vs. erledigt ohne Nachweis
Diese Pflicht als Beweiskette strukturieren
PflichtPilot dokumentiert Prüfung als chronologische Beweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann.
Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Jede Iteration trägt ihren Beleg, jede Lücke bleibt sichtbar, der Export liefert die vollständige Kette strukturiert.