Prüfprotokoll Aufzug: Aufbewahrungsfrist und Form

Aufzugs-Prüfprotokoll: wer prüft, was hineingehört, wie lange aufbewahren — Anforderungen aus BetrSichV § 18 und TRBS 1201 Teil 4 in der Praxis.

Rechtsgrundlage

Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 13 ProdSG i. V. m. § 18 BetrSichV. Wiederkehrende Prüfungen erfolgen durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und sind dokumentationspflichtig durch den Betreiber. Inhaltsanforderungen ergeben sich aus TRBS 1201 Teil 4.

Inhalte des Prüfprotokolls

  • Anlagenkennung: Standort, Hersteller, Baujahr, ZÜS-Nummer
  • Prüfart: Hauptprüfung, Zwischenprüfung, außerordentliche Prüfung
  • Prüfdatum und nächster Prüftermin
  • Prüfumfang mit Bezug auf die anzuwendenden Vorschriften
  • Mängelliste mit Klassifizierung (geringfügig / erheblich / gefährlich) und Behebungsfrist
  • Prüfergebnis — Freigabe, Auflagen, Stilllegung
  • Name und Unterschrift des zugelassenen Sachverständigen

Aufbewahrungsfrist

Aufzugs-Prüfprotokolle sind bis zur nächsten Wiederholungsprüfung, mindestens jedoch zur nächsten Hauptprüfung am Aufstellort vorzuhalten (BetrSichV § 19 Abs. 1). Praxisnah heißt das: Aufbewahrung über die gesamte Nutzungszeit der Anlage.

Form — Papier oder digital?

Die BetrSichV verlangt keine Papierform. Wichtig ist die Manipulationsresistenz: das Protokoll muss unveränderbar archiviert und jederzeit vorlegbar sein. Digitale Ablage ist zulässig, sofern Original-Datei (PDF) und Metadaten (Zeitstempel, Quelle) eindeutig zuordenbar bleiben.

Praxis-Checkliste

  • ☐ Originalprotokoll der ZÜS als PDF abgelegt
  • ☐ Anlagenkennung im Dateinamen oder Metadaten
  • ☐ Mängel + Behebung dokumentiert
  • ☐ Nächster Termin in der Pflichtkette hinterlegt
  • ☐ Archiv-Status sichtbar: erledigt mit Nachweis vs. erledigt ohne Nachweis

Diese Pflicht als Beweiskette strukturieren

PflichtPilot dokumentiert Prüfung als chronologische Beweiskette — Datum, Nachweis und Zuordnung bleiben über Jahre nachvollziehbar. Kein Reminder, kein Kalender — nur das, was im Ernstfall vorgelegt werden kann.

Die Kernlogik: Pflicht → Nachweis → Archivierung → nächste Iteration. Jede Iteration trägt ihren Beleg, jede Lücke bleibt sichtbar, der Export liefert die vollständige Kette strukturiert.

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